Bezugsgenossenschaften

Bezugsgenossenschaften
Bezugsgenossenschaften,
 
zur gemeinsamen Beschaffung von Waren und Dienstleistungen gebildete Genossenschaften. In der Landwirtschaft wird das Bezugsgeschäft häufig mit dem Absatzgeschäft kombiniert (landwirtschaftliche Genossenschaften). Allein dem Bezugsgeschäft von Waren und mit zunehmender Bedeutung auch dem Bezug von Dienstleistungen dienen die Handwerkergenossenschaften und Handelsgenossenschaften. Auch die Konsumgenossenschaften und Wohnungsbaugenossenschaften sind als Bezugsgenossenschaften privater Haushalte anzusehen.

Universal-Lexikon. 2012.

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